Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-10-23
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Reparatur-, Diagnose-, Service-, Beratungs-, Versand- und Vor-Ort-Leistungen von mobilfix streit, Inhaber Pascal Streit, Bözingenstrasse 159, 2504 Biel, Schweiz («mobilfix streit»), gegenüber Kundinnen und Kunden («Kunde»).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn mobilfix streit ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen
mobilfix streit bietet insbesondere Diagnosen, Reparaturen, Ersatzteilwechsel und Funktionsprüfungen für iPhone, iPad, MacBook, Samsung-, Google-Pixel- und weitere Smartphones, Tablets und Notebooks an.
Leistungen können im Laden, im Rahmen eines Vor-Ort-Services oder im Postversand erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, dem Reparaturauftrag, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
2a. Online-Shop: Verkauf von Geräten und Zubehör
2a.1 Über den Online-Shop auf mobilfix.ch verkauft mobilfix streit neue und geprüfte gebrauchte ("Occasion") elektronische Geräte sowie Zubehör. Die Produktdarstellung im Shop stellt eine Aufforderung zur Bestellung dar, kein bindendes Verkaufsangebot. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt zustande, wenn mobilfix streit die Bestellung durch Bestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware annimmt.
2a.2 Für einzelne Produkte erfolgt die Lieferung im Streckenhandel über unseren Handelspartner, der die Ware direkt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versendet. Verfügbarkeitsangaben im Shop sind Richtwerte und können sich kurzfristig ändern. Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, informiert mobilfix streit den Kunden und erstattet bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.
2a.3 Die Zahlung im Online-Shop erfolgt über die im Checkout jeweils angebotenen Zahlungsarten. Online-Zahlungen, auch Anzahlungen und Zahlungslinks aus dem Kundenportal, werden über den Zahlungsdienstleister SumUp (SumUp Payments Limited, London, Vereinigtes Königreich) abgewickelt. mobilfix streit erhält dabei keine vollständigen Kartendaten.
2a.4 Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
2a.5 Für im Shop verkaufte Neugeräte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferung (Art. 210 OR).
Bei Occasion-Geräten ist die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Stattdessen gewährt mobilfix streit eine freiwillige Garantie von 3 Monaten ab Lieferung auf Mängel, die bereits bei der Lieferung vorhanden waren. Ausgenommen sind Akkus, normale Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Sturz, Feuchtigkeit oder Eingriffe Dritter. Der Gewährleistungsausschluss und die freiwillige Garantie werden bei jedem Occasion-Produkt im Shop und im Checkout deutlich angezeigt. Ziffer 9 dieser AGB gilt für Occasion-Geräte sinngemäss. Der Ausschluss gilt nicht, soweit mobilfix streit einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
2a.6 Verbrauchern steht unter den in der separaten Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
3. Anfrage, Termin und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, eine Terminbuchung oder eine mündliche Auskunft stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Reparaturvertrag dar. Preisangaben auf der Website, in einer Anfrageantwort oder in einer ersten Einschätzung sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet werden.
Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn mobilfix streit den Auftrag annimmt, eine verbindliche Offerte bestätigt oder mit der vereinbarten Diagnose beziehungsweise Reparatur beginnt.
Kann bei der Diagnose festgestellt werden, dass sich der Aufwand, der Fehlerumfang oder die erforderlichen Teile gegenüber der ersten Einschätzung wesentlich ändern, informiert mobilfix streit den Kunden vor weitergehenden kostenpflichtigen Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern nicht unverzügliches Handeln zur Abwehr eines weiteren Schadens erforderlich und zumutbar ist.
Reparaturtage an Hochschulen und weiteren Standorten: Anfragen für Reparaturen an einem Standort (zum Beispiel an einer Hochschule) werden von mobilfix streit gesammelt, damit Reparaturtage wirtschaftlich durchgeführt werden können. Bei Bedarf bestellt mobilfix streit die erforderlichen Ersatzteile. Sobald die Anfragen eines Standorts bearbeitet werden können und die Ersatzteile verfügbar sind, teilt mobilfix streit dem Kunden den Reparaturtag und den Preis mit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reparaturtag oder eine bestimmte Wartezeit besteht nicht. Der Termin kann sich insbesondere bei Lieferverzögerungen von Ersatzteilen oder bei zu wenigen Anfragen an einem Standort verschieben. Die Reparatur wird erst durchgeführt, nachdem der Kunde den mitgeteilten Preis freigegeben hat. Bis zu dieser Freigabe entstehen dem Kunden aus der Anfrage keine Kosten, vorbehalten bleibt die Diagnosepauschale nach Ziffer 5, sofern eine Diagnose durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn mobilfix streit Ersatzteile für die Reparatur nachbestellt hat und der Kunde die Reparatur danach nicht freigibt.
Offerte und Anzahlung bei kostspieligen Ersatzteilen: Sind für eine Reparatur kostspielige Ersatzteile erforderlich, insbesondere Original-Apple-Teile wie Displays, kann mobilfix streit dem Kunden eine Offerte mit einer Anzahlung unterbreiten. Offerte und Anzahlung werden über das Kundenportal abgewickelt; die Anzahlung ist über die dort angebotenen Zahlungsarten zu leisten. Die Ersatzteile werden erst nach Eingang der Anzahlung bestellt. Die Anzahlung wird an den Reparaturpreis angerechnet. Tritt der Kunde vor der Bestellung der Ersatzteile zurück, erstattet mobilfix streit die Anzahlung vollständig zurück. Tritt der Kunde nach der Bestellung zurück, behält mobilfix streit von der Anzahlung den Betrag in Höhe der Einkaufskosten der bestellten Ersatzteile, soweit diese nicht anderweitig verwendet werden können; ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückerstattet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde bestätigt, zur Übergabe des Geräts berechtigt zu sein und insbesondere Eigentümer zu sein oder mit Einwilligung des Eigentümers zu handeln.
Der Kunde stellt mobilfix streit die für Diagnose und Reparatur erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zur Verfügung. Der Kunde ist vor Übergabe des Geräts selbst verantwortlich für:
- die Sicherung aller Daten;
- das Entfernen persönlicher oder vertraulicher Daten, soweit dies möglich und gewünscht ist;
- das Entfernen von SIM-Karten, Speicherkarten, Zubehör und Hüllen, sofern deren Verbleib bei mobilfix streit nicht ausdrücklich vereinbart wird;
- die Deaktivierung von Aktivierungssperren, «Wo ist?», Find My, Geräteverwaltung, MDM-Sperren oder vergleichbaren Sperrfunktionen, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist;
- die Bereitstellung eines gegebenenfalls erforderlichen Entsperrcodes nur über einen sicheren, vereinbarten Kanal und nur soweit dies für die Leistung notwendig ist.
mobilfix streit ist berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Eigentumsberechtigung unklar ist, eine Aktivierungssperre die Leistung verhindert, ein begründeter Verdacht auf ein rechtswidrig erlangtes Gerät besteht oder eine sichere Bearbeitung nicht möglich ist.
5. Diagnose und Diagnosepauschale
Soweit eine Diagnose erforderlich ist, prüft mobilfix streit das Gerät auf Fehlerursachen, Reparaturmöglichkeiten und den voraussichtlichen Aufwand.
Entscheidet sich der Kunde nach erfolgter Diagnose gegen eine Reparatur, lehnt er die Reparatur ab oder ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich beziehungsweise technisch sinnvoll oder möglich, ist eine Diagnosepauschale von CHF 99 geschuldet.
Die Diagnosepauschale kann zudem geschuldet sein, wenn der Kunde das Gerät nach Annahme zur Diagnose zurückzieht, notwendige Informationen oder Freigaben nicht erteilt oder eine Reparatur aufgrund einer nicht entfernten Aktivierungssperre nicht durchgeführt werden kann, sofern mobilfix streit die vereinbarte oder erforderliche Diagnoseleistung erbracht hat.
Bei Durchführung der von mobilfix streit offerierten Reparatur wird die Diagnosepauschale nicht zusätzlich erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Preise, Zahlung und Herausgabe
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Soweit gesetzlich geschuldet, ist die Mehrwertsteuer im ausgewiesenen Preis enthalten beziehungsweise wird entsprechend ausgewiesen.
Bei Reparaturen und Leistungen vor Ort ist die Zahlung bei Abholung des Geräts fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind dabei Barzahlung und TWINT, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Eine in der Offerte vereinbarte Anzahlung (Ziffer 3) ist vorab fällig und wird an den Reparaturpreis angerechnet. Für Bestellungen im Online-Shop gelten die im Checkout jeweils angebotenen Zahlungsarten (siehe Ziffer 2a.3).
mobilfix streit ist berechtigt, das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen zurückzubehalten. Dies umfasst insbesondere Reparaturkosten, Ersatzteile, Diagnosepauschalen, Versandkosten, Auslagen sowie Lager- und Verwaltungsgebühren.
7. Ersatzteile und Reparaturausführung
mobilfix streit verwendet je nach Verfügbarkeit, Kundenwunsch und vereinbartem Preis Originalteile sowie hochwertige Ersatzteile, die dem Original funktional und qualitativ nahekommen können. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über ein Originalteil besteht, kann mobilfix streit ein geeignetes hochwertiges Ersatzteil verwenden.
Bei einzelnen Herstellern oder Gerätemodellen können nach einem Teiletausch softwareseitige Hinweise, Warnmeldungen, eingeschränkte Kalibrierungsfunktionen, Meldungen zu «unbekannten Teilen» oder sonstige herstellerbedingte Funktionen auftreten. Solche Hinweise stellen keinen Mangel der Reparatur dar, soweit sie nicht auf einem nachweisbaren Defekt des eingesetzten Teils oder einem nachweisbaren Einbaufehler beruhen.
mobilfix streit bemüht sich um fachgerechte Reparaturen. Bei Geräten mit Vorbeschädigungen, Sturz-, Druck-, Feuchtigkeits-, Korrosions- oder Manipulationsschäden kann sich während oder nach der Reparatur zeigen, dass weitere Defekte bestehen oder auftreten. mobilfix streit haftet nicht für solche bereits vorhandenen, verdeckten oder nicht durch die Reparatur verursachten Schäden.
8. Daten und Funktionsprüfung
Der Kunde ist vor Geräteübergabe für eine vollständige Datensicherung verantwortlich. mobilfix streit übernimmt keine Garantie für den Erhalt, die Sicherung, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als separate Leistung vereinbart wurde.
mobilfix streit darf das Gerät in dem Umfang einschalten, testen und bedienen, wie dies für Diagnose, Reparatur und Funktionsprüfung erforderlich ist. Mitarbeiter und beauftragte Personen sind verpflichtet, dabei die Vertraulichkeit zu wahren und unnötige Einsichtnahmen in persönliche Inhalte zu vermeiden.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet mobilfix streit nicht für Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Verlust von Einstellungen, App-Daten, Zugangsdaten oder sonstige digitale Inhalte, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von mobilfix streit verursacht wurden.
9. Erfolg, Mängel und Kulanz
mobilfix streit schuldet die fachgerechte Ausführung der konkret vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Gesamterfolg des Geräts, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
Eine zusätzliche, über gesetzlich zwingende Ansprüche hinausgehende Reparaturgarantie wird nicht gewährt. Gesetzlich zwingende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Beanstandungen im Zusammenhang mit einer konkreten Reparatur sind mobilfix streit unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abholung oder Zustellung, schriftlich per E-Mail an info@mobilfix.ch mitzuteilen. Der Kunde hat das Gerät für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen. Diese Anzeigefrist gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Zeigt ein von mobilfix streit eingesetzter Akku innert kurzer Zeit nach der Reparatur einen nachweisbaren Material-, Funktions- oder Einbaufehler, prüft mobilfix streit die Beanstandung kulanzweise. Bei bestätigtem Teile- oder Einbaufehler wird der Akku in der Regel kostenfrei ersetzt. Kein kostenfreier Ersatz erfolgt insbesondere bei normalem Kapazitätsverlust, intensiver Nutzung, Softwareproblemen, ungeeignetem Ladezubehör, Feuchtigkeit, Sturz, Druck, Überspannung, Fremdeingriffen oder Schäden durch Dritte.
Bei Displayreparaturen besteht aufgrund möglicher Vor- und Folgeschäden ein erhöhtes Risiko. mobilfix streit haftet nur für einen nachweisbaren Defekt des eingesetzten Ersatzteils oder einen nachweisbaren Einbaufehler. Nicht umfasst sind insbesondere bereits vorhandene oder später auftretende Schäden durch Sturz, Druck, Verwindung, Gehäuseverzug, Feuchtigkeit, Korrosion, verdeckte Vorschäden, Touch- oder Displayprobleme ausserhalb der reparierten Komponente sowie sonstige nicht durch mobilfix streit verursachte Defekte.
10. Haftung
mobilfix streit haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen. Insbesondere bleiben Ansprüche unberührt, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet mobilfix streit nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust, Kosten für Ersatzgeräte, verlorene Geschäftsdaten oder Ansprüche Dritter. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von mobilfix streit.
Bei Flüssigkeits-, Feuchtigkeits-, Korrosions-, Sturz-, Druck-, Manipulations- oder sonstigen erheblich vorgeschädigten Geräten kann ein Reparaturversuch zu weiteren Ausfällen führen oder das Gerät irreparabel werden. mobilfix streit informiert den Kunden, soweit dies vorab erkennbar ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt mobilfix streit keine Haftung für solche bereits angelegten oder nicht durch die Reparatur verursachten Folgeschäden.
11. Versand und Vor-Ort-Service
Beim Versand ist das Gerät vom Kunden transportsicher zu verpacken. Der Kunde ist für eine korrekte Absender- und Empfängeradresse verantwortlich. Versandkosten, Versicherung und Versandart richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkret vereinbarten Versandart. mobilfix streit empfiehlt einen nachvollziehbaren und ausreichend versicherten Versand.
Bei Vor-Ort-Services sorgt der Kunde für einen sicheren, geeigneten und störungsfreien Arbeitsort. mobilfix streit kann einen Vor-Ort-Termin ablehnen, abbrechen oder verschieben, wenn die Durchführung nicht sicher, nicht zumutbar oder nicht fachgerecht möglich ist.
12. Abholung, Lagerung und nicht abgeholte Geräte
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Mitteilung der Abholbereitschaft innert 30 Kalendertagen abzuholen und sämtliche fälligen Beträge bei Abholung zu bezahlen.
Nach Ablauf der kostenlosen Aufbewahrungsfrist erhebt mobilfix streit ab dem 31. Kalendertag eine Lager- und Verwaltungsgebühr von CHF 5 pro Kalendertag. Die Lager- und Verwaltungsgebühr ist je Auftrag beziehungsweise Gerät auf maximal CHF 250 begrenzt.
mobilfix streit informiert den Kunden nach Möglichkeit über die Abholbereitschaft. Nach Ablauf von 45 Kalendertagen erfolgt in der Regel eine erste schriftliche Erinnerung. Nach Ablauf von 75 Kalendertagen erfolgt eine letzte schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Abholfrist.
Das Gerät wird erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen herausgegeben. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt mobilfix streit berechtigt, ein Retentionsrecht am Gerät geltend zu machen.
Nach fruchtlosem Ablauf der letzten Abholfrist kann mobilfix streit die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Durchsetzung offener Forderungen einleiten. Eine Verwertung, Aneignung oder Entsorgung des Geräts erfolgt nicht eigenmächtig, sondern ausschliesslich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Verfahren.
13. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von mobilfix streit. Diese ist auf der Website abrufbar.
14. Änderungen der AGB
mobilfix streit kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Aufträge anpassen. Massgebend ist die Fassung, die bei Auftragserteilung beziehungsweise bei Annahme des Auftrags gültig ist.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB und sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen mobilfix streit und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bern, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
17. Sprache
Diese AGB liegen in mehreren Sprachen vor. Massgebend ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen dem Verständnis.